Neue Läuteordnung seit 6. April 2025

Wir haben in der Gesamtkirchengemeinde zum 6. April 2025 die Läuteordnung geändert.

»Prüft alles und behaltet das Gute!« – Diese Mahnung des Apostels Paulus kann auf vieles übertragen werden, auch auf eine Läuteordnung. Glocken in unterschiedlichen Kombinationen passend zum jeweiligen liturgischen Anlass einzusetzen, hat eine gute Tradition und bereichert in akustischer Weise das Kirchenjahr. Aber auch eine Läuteordnung muss ab und zu auf den Prüfstand gestellt werden.

Wir wissen, dass das morgendliche Glockengeläut um 6 Uhr für viele ein geschätzter Brauch ist, während es für andere eine Herausforderung im Alltag darstellt. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen in unserer Gemeinde gerecht zu werden, wird die Läutezeit der morgendlichen Glocke angepasst.

Nach einem Beschluss des Kirchengemeinderates erklingt ab dem 6. April2025 das erste Glockengeläut nicht mehr um 6:00 Uhr, sondern erst um 7:00 Uhr. Das morgendliche Läuten hat eine lange Tradition. Es markiert den Beginn des Tages, erinnert an den Arbeits- und Gebetsbeginn und verbindet die Menschen in der Gemeinde. Gleichzeitig möchten wir Rücksicht auf diejenigen nehmen, die sich eine ruhigere Morgenstunde wünschen. Deshalb bleibt das sog. „Angelusläuten“ am Morgen, das traditionell an die Verkündigung des Herrn erinnert und zum Gebet einlädt, bestehen, jedoch findet dies eine Stunde später statt. Alle weiteren Läutezeiten bleiben unverändert.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!